CRA-Workshop für Hersteller vernetzter Produkte: Pflichten, Lücken, Plan

Seit dem 11.09.2026 gilt die Meldepflicht. Ab dem 11.12.2027 erhält dein Gerät das CE-Zeichen nur noch mit CRA-Nachweis. In einem Tag zeigen wir dir, wo dein Produkt und deine Organisation heute stehen.

Stand: Oktober 2026 · Der Workshop ersetzt keine Rechtsberatung.

Format

CRA-Workshop, ein Tag

Preis

Festpreis

Ergebnis

Lückenliste, getrennt nach Organisation und Gerät

Nächste Frist

11.12.2027, Vollanwendung

Grundlagen

Was ist der CRA und wer ist betroffen?

Der Cyber Resilience Act (CRA, Verordnung (EU) 2024/2847) regelt die Cybersicherheit von Produkten mit digitalen Elementen. Er gilt für Hersteller, Importeure und Händler von Geräten mit Software und Datenverbindung, ob per Funk oder Kabel.

Standardprodukte

Selbstbewertung genügt.

Wichtige Produkte (Klasse I und II)

Bei Klasse I ohne harmonisierte Norm faktisch eine benannte Stelle.

Kritische Produkte

Strengste Stufe mit eigenen Prüfpflichten.

CRA-Meldepflicht: Das gilt seit 11.09.2026

24 h Frühwarnung, 72 h Meldung, 14 Tage Abschlussbericht, auch für Geräte im Feld. Mehr beim BSI und bei der ENISA.

Die Lage

Drei Stichtage bestimmen deinen Zeitplan.

Als EU-Verordnung gilt der CRA seit dem 10.12.2024 direkt in allen Mitgliedstaaten. Die Pflichten greifen in Stufen, die erste läuft bereits.
Für die Umsetzung im Unternehmen zeigt unsere Erfahrung aus Projekten 18 bis 24 Monate. Das ist ein Erfahrungswert, keine gesetzliche Vorgabe.

10.12.2024

Der CRA tritt in Kraft

11.09.2026 · gilt bereits

Meldepflicht für aktiv ausgenutzte Schwachstellen

Sie gilt auch für Geräte, die schon im Feld sind. Die Fristen stehen im Abschnitt Grundlagen.

11.12.2027

CE-Zeichen nur noch mit CRA-Nachweis

Dann gelten die übrigen Pflichten, darunter Anhang I, Konformitätsbewertung und mindestens fünf Jahre Sicherheitsupdates. Sie greifen für Produkte, die ab diesem Tag neu in Verkehr kommen.

Funk oder Kabel

CRA für Embedded und IoT: Deine Ausgangslage bestimmt, wie weit du schon bist.

Mit Funk

Du hast schon ein Fundament

Seit August 2025 gelten für Funkgeräte Cyberanforderungen aus der Funkanlagenrichtlinie, geprüft nach EN 18031. Ab dem 11.12.2027 löst der CRA diese Pflicht ab.

Gute EN-18031-Arbeit trägt weiter: Viele Nachweise lassen sich auf die technischen Sicherheitsanforderungen des CRA an dein Gerät abbilden.

Nur Kabel

Du startest ohne Vorarbeit

Für rein kabelgebundene Geräte gab es im CE-Verfahren bisher keine vergleichbare Cyberpflicht. Der CRA gilt trotzdem, auch bei indirekter Verbindung, etwa über ein Gateway.

Hybride Geräte tragen heute die Funkpflicht und ab 2027 den CRA für das ganze Gerät.

Der CRA verlangt mehr als EN 18031

Er umfasst alle Elemente der Funk-Anforderungen und fügt fünf weitere hinzu.

Softwarestückliste (SBOM)

Schwachstellenmanagement

Koordinierte Offenlegung

Meldung an die ENISA

Unterstützungszeitraum

Der Gerätecheck

CRA-Checkliste für Hersteller: Vier Fragen an dein Gerät.

Kannst du eine davon nicht mit Ja beantworten, weißt du, wo die Arbeit beginnt.

1

Kommen signierte Updates aus der Ferne?

Sicherheitsupdates, möglichst automatisch, mit geschützter Integrität und getrennt von Feature-Updates.

2

Gibt es eine Softwarestückliste je Version?

Maschinenlesbar, mindestens mit den obersten Abhängigkeiten. Auch die Modem-Firmware gehört hinein.

3

Meldest du eine Schwachstelle in 24 Stunden?

Frühwarnung, Meldung und Abschlussbericht laufen über die ENISA-Meldeplattform.

4

Kannst du die Konformität belegen?

Technische Dokumentation mit Risikobewertung, zehn Jahre aufzubewahren.

Arbeitsteilung

Wer unter eigenem Namen verkauft, ist Hersteller.

Das gilt auch, wenn andere für dich entwickeln. Der Vertrag regelt, wer wem was liefert. Die Verantwortung gegenüber der Behörde bleibt bei dir, einschließlich der Sorgfalt bei Fremdkomponenten.

Nachweise entstehen in der Entwicklung, nicht am Schluss. Deshalb sitzen Entwicklung und Regulatorik von Anfang an am selben Tisch.

Wer macht was

Zwei Seiten, ein Nachweis

IOX setzt im Gerät um:

→ Secure Boot

→ Updates aus der Ferne

→ Softwarestückliste

→ Schlüsselverwaltung

→ Funkzulassung

Ein Beratungspartner begleitet die Regulatorik:

Einordnung der Pflichten, Konzeptpapier und Lückenliste, damit deine Geschäftsführung entscheiden kann.

Ablauf

CRA-Umsetzung: Ein Tag, eine Liste, dann der Plan.

Schritt 1 · CRA-Workshop

CRA-Workshop

Ein Tag zum Festpreis. Wir gehen dein Produkt und deine Organisation gemeinsam durch.

Workshop-Eckdaten

Preis: Festpreis, den wir im Erstgespräch nennen.

Ort: Online oder vor Ort, bei dir oder in Köln.

Teilnehmerkreis: Die Person, die am Ende entscheidet, und die Fachleute, die dein Produkt am besten kennen.

Unterlagen: Bitte noch nichts Vertrauliches schicken. Vor dem Austausch schließen wir gern eine Vertraulichkeitsvereinbarung.

Schritt 2 · Lückenliste

Lückenliste

Getrennt nach Organisation und Gerät, ergänzt um ein Konzeptpapier. Das Ergebnis gehört dir.

Schritt 3 · Umsetzung im Gerät

Umsetzung im Gerät

Wir setzen um, was fehlt. Die Nachweise entstehen direkt in der Entwicklung.

Du stehst noch am Anfang deiner Produktentwicklung? Dann passt der Accelerator Sprint.

Belege

150+

Projekte rund um vernetzte Produkte.

Updates aus der Ferne im Feld

Für Sensor und Gateway eines Waschanlagenhersteller im Einsatz.

Projekt ansehen →

CE-Verfahren begleitet

Zwei CE-Produkte, geprüft bei TÜV Süd und TÜV Nord.

Projekt ansehen →

Funkstrecke auf CRA-Pflichten ausgelegt

Für einen Pumpenhersteller entwickelt, mit Blick auf die kommenden Anforderungen.

Projekt ansehen →

[Foto]

Wer den Workshop leitet

[Name, Funktion bei IOX]

[Zwei Sätze zu Erfahrung mit Embedded, Funk, Cloud und CE-Verfahren]

Häufige Fragen

Das fragen Hersteller zuerst.

Sind wir trotzdem Hersteller, wenn andere entwickeln?

Ja, sobald das Produkt unter deinem Namen oder deiner Marke auf den Markt kommt. Hersteller ist, wer ein Produkt entwickelt oder entwickeln lässt und unter eigenem Namen oder eigener Marke vermarktet.

Ein Entwicklungsvertrag regelt nur, wer wem was liefert. Die Verantwortung gegenüber den Behörden bleibt beim Hersteller, einschließlich der Sorgfalt bei zugekauften Fremdkomponenten. Wer im Auftrag entwickelt und das Produkt nicht selbst vermarktet, sollte die Rollen mit dem Auftraggeber vertraglich klar abgrenzen.

Gilt der CRA auch für bereits verkaufte Geräte?

Die Konstruktions- und Dokumentationspflichten gelten für Produkte, die ab dem 11.12.2027 neu in Verkehr gebracht oder wesentlich verändert werden. Die Meldepflichten gelten dagegen seit dem 11.09.2026 auch für Produkte, die bereits im Feld sind.

Für Hersteller mit Bestandsgeräten heißt das: Der Ablauf für Schwachstellenmeldungen muss stehen, bevor die übrigen Pflichten greifen. Du solltest eine aktiv ausgenutzte Schwachstelle innerhalb von 24 Stunden melden können und wissen, wie ein Sicherheitsupdate auf Geräte im Feld kommt.

Reicht EN 18031?

EN 18031 deckt die Anforderungen der Funkanlagenrichtlinie ab, die seit August 2025 für Funkgeräte gelten, und ist ein guter Baustein. Sie ersetzt aber nicht automatisch den CRA-Nachweis.

Der CRA umfasst alle Elemente der Funk-Anforderungen und verlangt zusätzlich Softwarestückliste, Schwachstellenmanagement, koordinierte Offenlegung, Meldung und einen Unterstützungszeitraum von mindestens fünf Jahren. Deine bisherigen Nachweise lassen sich auf Anhang I Teil I des CRA abbilden. Im Workshop prüfen wir, welche Lücken bleiben.

Reicht ISO 27001?

Sie hilft bei den Prozessen in deiner Organisation, ersetzt aber keine Nachweise am Produkt.

Der CRA verlangt Nachweise für das Gerät selbst, etwa Softwarestückliste, Sicherheitsupdates und technische Dokumentation. Deshalb trennt die Lückenliste im Workshop zwischen Organisation und Gerät.

Was gilt für Open-Source-Komponenten?

Als Hersteller trägst du die Sorgfalt für alle Fremdkomponenten im Produkt, auch für Open Source. Sie gehören in die Softwarestückliste, denn jede Fremdkomponente bringt ein eigenes Schwachstellenrisiko und einen eigenen Update-Pfad mit.

Auch der Support-Zeitraum von Chip-Herstellern kann kürzer sein als die Laufzeit deines Geräts. Welche Sonderregeln für Open-Source-Projekte selbst gelten, ordnen wir im Workshop für deinen Fall ein.

Brauchen wir eine Prüfstelle?

In der Standardklasse genügt die Selbstbewertung: Du bewertest die Konformität selbst und erklärst sie. Bei Produkten der Klasse I ohne harmonisierte Norm wird faktisch eine benannte Stelle nötig.

Welche Klasse für dein Produkt gilt und wie es um Normen und benannte Stellen steht, klären wir im Workshop.

Was kostet der CRA-Workshop?

Der Workshop hat einen Festpreis, den wir im Erstgespräch nennen. Was die Umsetzung kostet, hängt von den Lücken ab und lässt sich nach dem Workshop einschätzen.

Der Aufwand fällt sehr unterschiedlich aus, je nachdem, ob dein Gerät mit Funk bereits Nachweise hat oder rein kabelgebunden ist.

Anfrage

Wissen, wo du stehst. In einem Tag.

Schreib uns kurz, woran du arbeitest. Wir melden uns mit einem Terminvorschlag für den CRA-Workshop.

Der Workshop ersetzt keine Rechtsberatung. Konformität erklärt der Hersteller selbst.

Sprint-Gespräch anfragen

Bitte noch nichts Vertrauliches schicken. Eine Vertraulichkeitsvereinbarung schließen wir gern vor dem Austausch von Unterlagen.

1.  Wir melden uns in kürzester Zeit zurück.

2.  Erstgespräch 15 bis 30 Minuten, ohne Verkaufsdruck.

3.  Vorschlag für den nächsten Schritt, oder ein ehrliches Nein.

Verantwortlich ist die IOX GmbH, Köln. Wir nutzen deine Angaben nur für die Anfrage. Mehr in der Datenschutzerklärung.

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