Der Staat erstattet einen Teil deiner Entwicklungskosten. Das gilt auch bei Auftragsforschung: Wenn ein Partner wie IOX dein vernetztes Produkt entwickelt, zählt der Auftrag. Wir zeigen dir in 30 Minuten, was für dich drin ist.
Anspruch
Rechtsanspruch, keine Stichtage
Förderquote
25 %, für KMU 35 %
Aufträge an IOX
70 % des Auftragswerts förderfähig
Ohne Steuerlast
Auszahlung statt Verrechnung
Das Prinzip
Die Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung für Forschung und Entwicklung. Es gibt keine Fördertöpfe und keine Stichtage. Wer die Voraussetzungen erfüllt, bekommt sie.
Unabhängig von Größe, Branche und Rechtsform.
Die Förderquote auf die förderfähigen Kosten.
Verrechnung mit der Steuer, ohne Steuerlast als Auszahlung. Das hilft gerade Start-ups.
Auftragsforschung
Gibst du Entwicklung als Auftragsforschung an einen Dienstleister in der EU, sind 70 % des Auftragswerts förderfähig. Den Antrag stellst du als Auftraggeber. IOX sitzt in Köln, unsere Projekte erfüllen diese Bedingung.
Förderfähig
Etwas technisch Neues, mit Risiko und planmäßigem Vorgehen. Serienpflege und reine Zertifizierung gehören meist nicht dazu.
Forschung heißt nicht Labor
Ein Prototyp, dessen Funktion noch nicht sicher ist. Eine Funkverbindung, die durch Metall oder Beton muss. Ein Gerät, das mit Milliwatt auskommen soll. Wichtig ist eine echte technische Frage, deren Antwort am Anfang offen ist. Bei IoT- und Embedded-Entwicklung ist das oft der Fall.
Beispielrechnung
Entwicklungsauftrag an IOX (netto)
250.000 €
davon förderfähig (70 %)
175.000 €
mit Gemeinkostenpauschale (20 %)
210.000 €
Forschungszulage für ein KMU (35 %)
rund 73.500 €
Beispiel für ein KMU mit Projektstart ab 2026. Ohne Gemeinkostenpauschale oder als größeres Unternehmen fällt der Betrag kleiner aus. Ob ein Projekt förderfähig ist, entscheiden die Bescheinigungsstelle Forschungszulage und das Finanzamt im Einzelfall.
Bestandskunden
Dann lohnt ein Blick zurück. Du bekommst Geld für Arbeit, die schon bezahlt ist. Sprich uns an, wir stellen die technischen Angaben zu deinem Projekt zusammen.
Antragsfrist
31.12.2026
Für Projekte ab 2022 lässt sich die Forschungszulage noch bis zu diesem Datum beantragen.
Ablauf
1
30 Minuten, kostenlos
Du sprichst mit einem unserer Experten. Ihr klärt, welche Projekte infrage kommen.
2
Durch die Bescheinigungsstelle Forschungszulage
Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage prüft, ob dein Projekt Forschung und Entwicklung ist. Den technischen Teil liefern wir zu.
3
Mit Bescheinigung
Mit der Bescheinigung stellst du den Antrag. Unsere Experten bereiten die Unterlagen mit dir vor.
Häufige Fragen
Wer stellt den Antrag, wenn IOX entwickelt?
Du als Auftraggeber. Die Forschungszulage steht dem Unternehmen zu, das die Entwicklung in Auftrag gibt und bezahlt, nicht dem Entwicklungsdienstleister. IOX liefert dir die technischen Angaben zum Projekt, die du für die Bescheinigung brauchst. Der Antrag läuft in zwei Schritten: Zuerst bescheinigt die Bescheinigungsstelle Forschungszulage, dass dein Projekt Forschung und Entwicklung ist. Mit dieser Bescheinigung stellst du den Antrag beim Finanzamt. Beantragt wird jährlich im Nachhinein, nach der Durchführung.
Ist die Entwicklung vernetzter Produkte und von IoT förderfähig?
Ja, wenn es echte Entwicklung ist: eine technische Frage, deren Antwort am Anfang offen ist, etwa eine Funkverbindung durch Metall oder Beton, ein sehr knappes Energiebudget oder eine neuartige Architektur. Serienpflege und reine Zertifizierung gehören meist nicht dazu. Ob dein Vorhaben die Kriterien erfüllt, entscheiden die Bescheinigungsstelle Forschungszulage und das Finanzamt im Einzelfall. Im Förder-Check schätzen wir es gemeinsam mit dir ein.
Bekommen auch große Unternehmen die Forschungszulage?
Ja. Anspruchsberechtigt sind steuerpflichtige Unternehmen mit Sitz in Deutschland, unabhängig von Größe, Branche und Rechtsform. Die Förderquote liegt bei 25 %, für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei 35 %. Es gibt Obergrenzen: Förderfähig sind Aufwendungen bis zu 12 Mio. € pro Jahr. Die maximale Förderung beträgt 3 Mio. € pro Jahr, für KMU 4,2 Mio. €. Diese Maximalsumme gilt für den gesamten Unternehmensverbund.
Was ist, wenn mein Unternehmen keinen Gewinn macht?
Dann wird die Zulage ausgezahlt. Normalerweise verrechnet das Finanzamt sie mit deiner Steuerschuld. Hast du keine Steuerlast, etwa weil du Verluste schreibst, wird sie dir in voller Höhe gutgeschrieben und ausgezahlt. Das ist gerade für Start-ups interessant, die viel entwickeln und noch keinen Gewinn machen. Die Zulage selbst ist steuerfrei. Dadurch liegt die effektive Förderquote höher als bei Projektförderungen, die in den meisten Fällen versteuert werden müssen.
Geht das auch für abgeschlossene Projekte?
Ja. Die Forschungszulage lässt sich bis zu vier Jahre rückwirkend beantragen. Geht der Antrag bis zum 31.12.2026 ein, sind Projekte ab 2022 noch möglich. Mit jedem Jahreswechsel fällt ein weiteres Jahr aus diesem Zeitfenster. Hast du in der Vergangenheit mit IOX entwickelt und noch keine Forschungszulage beantragt, bekommst du Geld für Arbeit, die schon bezahlt ist. Wir stellen die technischen Angaben zu deinem Projekt zusammen. Melde dich deshalb am besten rechtzeitig vor Jahresende.
Was ist die Gemeinkostenpauschale?
Ein pauschaler Aufschlag von 20 % auf die förderfähigen Kosten. Damit sind Gemeinkosten wie Miete, Strom oder Verwaltung abgegolten, ohne dass du sie einzeln nachweisen musst. Du sparst dir Belege und Zuordnungen, und die förderfähige Basis wird größer. Ob sie für deinen Auftrag greift, klären wir im Förder-Check. Wie die Rechnung ohne Pauschale aussieht, zeigt die nächste Frage.
Wie hoch fällt die Zulage ohne Gemeinkostenpauschale aus?
Bei 250.000 € Auftragswert sind 175.000 € förderfähig, das sind 70 %. Für ein KMU ergeben 35 % davon rund 61.250 €, für ein größeres Unternehmen mit 25 % rund 43.750 €. Mit Gemeinkostenpauschale steigt die Basis auf 210.000 €, und ein KMU kommt auf rund 73.500 €, wie in der Beispielrechnung oben. Der tatsächliche Betrag hängt vom Einzelfall ab: Über die Förderfähigkeit entscheiden die Bescheinigungsstelle Forschungszulage und das Finanzamt.
Müssen wir Ergebnisse veröffentlichen?
Nein. Es besteht keine Veröffentlichungspflicht, weder für Forschungsergebnisse noch für Projekttitel. Dein Know-how bleibt bei dir. Beim Antrag müssen keine Dokumentationen mitgeliefert werden. Halte die Projektunterlagen aber bereit, damit du sie bei einer Betriebsprüfung vorzeigen kannst.
Berät IOX zu Steuern?
Nein. Wir vermitteln den Kontakt zu einem unserer Experten und liefern den technischen Input zu deinem Projekt. Eine steuerliche Beratung leistet IOX nicht. Die steuerliche Seite liegt bei deiner Steuerberatung. Unseren Teil, die technische Beschreibung deiner Entwicklung, übernehmen wir.
Nächster Schritt
Wir bringen dich mit einem unserer Experten zusammen. Gemeinsam klärt ihr, welche deiner Projekte förderfähig sind.
IOX vermittelt den Kontakt und liefert den technischen Input. Eine steuerliche Beratung leisten wir nicht.
Bitte noch nichts Vertrauliches schicken. Eine Vertraulichkeitsvereinbarung schließen wir gern vor dem Austausch von Unterlagen.
Kontakt: Benjamin Plier · benjamin.plier@ioxlab.de · +49 211 54554890
Verantwortlich ist die IOX GmbH, Köln. Wir nutzen deine Angaben nur für die Anfrage. Mehr in der Datenschutzerklärung.