I. Lieferfrist
1. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestรคtigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller gegebenenfalls zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
2. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder der Liefergegenstand das Werk verlassen hat.
3. Die Lieferfrist verlรคngert sich bei Maรnahmen im Rahmen von Arbeitskรคmpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die auรerhalb unseres Willens liegen, z. B. Betriebsstรถrungen, Verzรถgerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Ein๏ฌuss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstรคnde bei Unterlieferern eintreten. Die Lieferfrist verlรคngert sich entsprechend der Dauer derartiger Maรnahmen und Hindernisse. Die vorbezeichneten Umstรคnde sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie wรคhrend eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Von uns werden Beginn und Ende derartiger Hindernisse in wichtigen Fรคllen dem Besteller baldmรถglichst mitgeteilt.
4. Teillieferungen sind innerhalb der von uns angegebenen Lieferfristen zulรคssig, soweit sich Nachteile fรผr den Gebrauch daraus nicht ergeben.
II. Lieferumfang
1. Der Lieferumfang wird durch schriftliche Auftragsbestรคtigung bzw. gesonderte Vertragsurkunden und deren Anlagen bestimmt.
2. Konstruktions-, Software- oder Formรคnderungen, die auf die Verbesserung der Technik bzw. auf Forderungen des Gesetzgebers zurรผckzufรผhren sind, bleiben wรคhrend der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geรคndert wird und die รnderungen fรผr den Besteller zumutbar sind.
III. Annullierungskosten
Tritt der Besteller unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurรผck, bleibt er zur Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergรผtung โ jedoch abzรผglich der ersparten Aufwendungen des IOXLAB โ verp๏ฌichtet. Zusรคtzlich kann das IOXLAB unbeschadet der Mรถglichkeit, einen hรถheren tatsรคchlichen Schaden geltend zu machen, 10% des Verkaufspreises fรผr entgangenen Gewinn fordern. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
IV. Verpackung und Versand
Verpackungen werden Eigentum des Bestellers und von uns berechnet. Porto- und Verpackungsspesen werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Wahl der Versandart erfolgt nach bestem Ermessen.
V. Abnahme und Gefahrenรผbergang
1. Der Besteller ist verp๏ฌichtet, den Liefergegenstand anzunehmen. Mangels abweichender Vereinbarung (Lieferung durch uns) erfolgt die รbergabe am Firmensitz des IOXLAB. Der Besteller ist berechtigt, den Liefergegenstand innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige oder sonstiger Mitteilung von der Fertigstellung am รbergabeort zu prรผfen. Der Besteller hat die P๏ฌicht, den Liefergegenstand innerhalb derselben Frist anzunehmen, es sei denn, er ist unverschuldet vorรผbergehend zur Annahme verhindert.
2. Bleibt der Besteller mit der Annahme eines Kaufgegenstandes bzw. Mietgegenstandes lรคnger als vierzehn Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige vorsรคtzlich oder grob fahrlรคssig im Rรผckstand, so sind wir nach Setzung einer Nachfrist von weiteren vierzehn Tagen berechtigt, vom Vertrag zurรผckzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfรผllung zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Besteller die Annahme ernsthaft oder endgรผltig verweigert oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zur Zahlung des Kaufpreises nicht im Stande ist.
3. Die Gefahr geht mit der Annahme des Liefergegenstandes auf den Besteller รผber. Erklรคrt der Besteller, er werde den Liefergegenstand nicht annehmen, so geht die Gefahr eines zufรคlligen Untergangs oder einer zufรคlligen Verschlechterung des Liefergegenstandes im Zeitpunkt der Verweigerung auf den Besteller รผber.
VI. Preisรคnderungen
Preisรคnderungen sind zulรคssig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als zwei Monate liegen. Erhรถhen sich danach bis zur Fertigstellung der Lieferung die Lรถhne, die Materialkosten oder die marktmรครigen Einstandspreise, so sind wir berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhรถhen. Der Besteller ist zum Rรผcktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhรถhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich รผbersteigt. Ist der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des รถffentlichen Rechts oder ein รถffentlich-rechtliches Sondervermรถgen, sind Preisรคnderungen gemรคร der vorgenanntenย Regelung zulรคssig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als sechs Wochen liegen. Nimmt der Besteller bei Dienstleistungen, die durch das IOXLAB auรerhalb der IOXLAB Geschรคftsrรคume erbracht werden, nicht mindestens 24 Mannstunden zusammenhรคngend am Stรผck ab, so ist IOXLAB berechtigt, eine Anfahrtzeitpauschale in Hรถhe von EUR 300,- als Fahrtzeitenersatz zzgl. der sonstigen vereinbarten Nebenkosten in Rechnung zu stellen. Dies gilt auch fรผr Dienstleistungen, die inkl. Nebenkosten angeboten werden.
VII. Nachbesserung; Wandlung und Minderung
Wรคhrend eines Zeitraumes von zwรถlf Monaten nach รbernahme des Liefergegenstandes hat der Besteller einen Anspruch auf Beseitigung von Fehlern (Nachbesserung). Ein Fehler liegt nur dann vor, wenn der Quellcode selbst fehlerhaft ist, sofern nicht ausdrรผcklich die Verwendbarkeit des Programms fรผr eine bestimmte Hard- oder Softwareumgebung vereinbart worden ist. Kรถnnen wir einen unserer Gewรคhrleistungsp๏ฌicht unterliegenden Fehler nicht beseitigen oder sind fรผr den Besteller weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar, so kann der Besteller anstelle der Nachbesserung Wandlung (Rรผckgรคngigmachung des Vertrages) oder Minderung (Herabsetzung der Vergรผtung) verlangen. Natรผrlicher Verschleiร ist in jedem Fall von der Gewรคhrleistung ausgeschlossen. Schadenersatzansprรผche bestehen nur in dem unter IX genannten Umfang.
VIII. Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenstรคnden bis zur Zahlung vor.
2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rรผcknahme nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verp๏ฌichtet.
3. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfรคndung der Liefergegenstรคnde durch uns gelten nicht als Rรผcktritt vom Vertrag, sofern nicht die Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes Anwendung ๏ฌnden oder dies ausdrรผcklich durch uns schriftlich erklรคrt wird. Bei Verwendung gegenรผber Kau๏ฌeuten, einer juristischen Person รถffentlichen Rechts oder einem รถffentlich-rechtlichen Sondervermรถgen gilt darรผber hinaus folgendes:
4. Der Besteller ist berechtigt, die Liefergegenstรคnde, welche kรคu๏ฌich durch den Besteller erworben wurden, im ordentlichen Geschรคftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Hรถhe des zwischen uns und dem Besteller vereinbarten Kaufpreises (einschlieรlich Mehrwertsteuer) ab, die dem Besteller aus der Weiterverรคuรerung erwachsen, und zwar unabhรคngig davon, ob die Liefergegenstรคnde ohne oder nach Bearbeitung weiterverkauft werden. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Besteller nach deren Abtretung ermรคchtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberรผhrt; jedoch verp๏ฌichten wir uns, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverp๏ฌichtungen ordnungsgemรคร nachkommt und nicht im Zahlungsverzug ist. Ist dies jedoch der Fall, kรถnnen wir verlangen, dass der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angabenย macht, die dazugehรถrigen Unterlagen aushรคndigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
5. Die Verarbeitung oder Umbildung der Waren durch den Besteller wird stets fรผr uns vorgenommen. Werden die Liefergegenstรคnde mit anderen, uns nicht gehรถrenden Gegenstรคnden verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhรคltnis des Wertes der Liefergegenstรคnde zu den anderen verarbeiteten Gegenstรคnden zur Zeit der Verarbeitung.
6. Werden die Liefergegenstรคnde mit anderen, uns nicht gehรถrenden Gegenstรคnden untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhรคltnis des Wertes der Liefergegenstรคnde zu den anderen vermischten Gegenstรคnden. Der Besteller verwahrt das Miteigentum fรผr uns.
7. Der Besteller darf die Liefergegenstรคnde weder verpfรคnden, noch zur Sicherung รผbereignen. Bei Pfรคndungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfรผgungen durch Dritte, hat der Besteller uns unverzรผglich davon zu benachrichtigen und uns alle Auskรผnfte und Unterlagen zur Verfรผgung zu stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter ist auf unser Eigentum hinzuweisen.
8. Wir verp๏ฌichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Bestellers freizugeben, als der Wert ihr zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 % รผbersteigt.
IX. Schadenersatz
Ansprรผche wegen Schadenersatz, insbesondere vertragliche, vorvertragliche oder deliktische Schadenersatzansprรผche bestehen nur in den Fรคllen des Vorsatzes und grober Fahrlรคssigkeit sowie bei der Verletzung einer vertraglich รผbernommenen Garantie oder wesentlicher Vertragsp๏ฌichten (Kardinalp๏ฌichten) nach Maรgabe der folgenden Bestimmungen.
a) Die Haftung ist auf vertragstypischen, vorhersehbaren Schรคden begrenzt, es sei denn, das schadenauslรถsende Ereignis wurde durch einen unserer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Erfรผllungsgehilfen grob fahrlรคssig oder vorsรคtzlich verursacht.
b) Wir haften fรผr einen von uns zu vertretenden Personenschaden im Rahmen der bestehenden Haftp๏ฌichtversicherung fรผr Sach- und Personenschรคden bis zu EUR 2 Mio., sowie Vermรถgensschรคden bis zu EUR 500.000,00 und ersetzen bei einem von uns zu vertretenden Sachschaden den Aufwand fรผr die Wiederherstellung der Sachen bis zu einem Betrag von EUR 750.000,00 je Schadensereignis. Bei Beschรคdigung von Datentrรคgermaterial umfasst die Ersatzp๏ฌicht nicht den Aufwand fรผr Wiederbeschaffung verlorener Daten und Informationen.
c) Alle Schadensersatzansprรผche verjรคhren in 12 Monaten nach Lieferung oder Erbringung der Leistung. Dies gilt nicht fรผr Ansprรผche wegen unerlaubter Handlung und aus vorsรคtzlicher P๏ฌichtverletzung. Im รbrigen ist jede Haftung ausgeschlossen.
X. Zahlungsbedingungen
1. Der Kaufpreis und die Entgelte fรผr Nebenleistungen sind bei รbergabe des Liefergegenstandes zur Zahlung fรคllig, soweit einzelvertraglich nichts anderes vereinbart worden ist. Alle Zahlungen sind frei von Bankspesen oder sonstigen Abzรผgen auf das in der Rechnung bezeichnete Konto von der IOXLAB zu leisten.
2. Scheck- und Wechselhergaben gelten erst nach Einlรถsung als Zahlung und somit nur als Leistung erfรผllungshalber. Die Wechselentgegennahme bedarf immer einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung mit uns. Bei Hereinnahme von Wechseln werden die bankmรครigen Diskont- und Einziehungsspesen berechnet. Sie sind sofort in bar zu zahlen.
3. Verzugszinsen berechnen wir mit 8% p.a.. Sie sind hรถher oder niedriger anzusetzen, wenn wir eine Belastung mit einem hรถheren Zinssatz oder wenn der Besteller eine geringere Belastung nachweist.
4. Ist der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des รถffentlichen Rechts oder ein รถffentlich-rechtliches Sondervermรถgen, ist die Zurรผckhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von uns nicht anerkannten Gegenansprรผche des Bestellers nicht statthaft, ebenso wenig die Aufrechnung mit solchen.
XI. Erfรผllungsort und Gerichtsstand
1. Erfรผllungsort ist Dรผsseldorf.
2. Bei allen sich aus dem Vertragsverhรคltnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person des รถffentlichen Rechts oder ein รถffentlichrechtliches Sondervermรถgen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das fรผr unseren Hauptsitz zustรคndig ist. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.
3. Es gilt ausschlieรlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze รผber den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Besteller seinen Firmensitz im Ausland hat.
XII. Sonstiges
1. รbertragungen von Rechten und P๏ฌichten des Bestellers aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedรผrfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung.
2. Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gรผltigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberรผhrt.
3. Der Auftraggeber wird die von IOX LAB eingesetzten Mitarbeiter fรผr einen Zeitraum von 12 Monaten nach deren Einsatz nicht ohne Zustimmung von IOX LAB direkt oder indirekt beschรคftigen. Bei einem Verstoร gegen diese Loyalitรคtsvereinbarung wird eine Vertragsstrafe in Hรถhe von EUR 50.000,00 fรคllig.