Interview: Schutzrechte bei der IoT Produktentwicklung

Die IoT Produktentwicklung ist in vollen Zรผgen, doch um die Geschรคftsidee zu schรผtzen und schlieรŸlich den Erfolg zu sichern, fehlt noch die Anmeldung der Schutzrechte? Und Du weiรŸt auch nicht so recht, was dahinter steckt? 

Von Patenten und Gebrauchsmustern bis hin zum Markenrecht – Christian Kuss erklรคrt uns im Interview das Wichtigste zu gewerblichen Schutzrechten und verrรคt uns, welche Schutzrechte es gibt und worauf im Rahmen der IoT Produktentwicklung zu achten ist. Er ist Rechtsanwalt/Partner bei der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft und berรคt internationale und nationale Mandanten zu Rechtsfragen des Informationstechnologie, Urheber- und Datenschutzrechts.

Was sind eigentlich gewerbliche Schutzrechte?

Christian Kuss: Bei den gewerblichen Schutzrechten handelt es sich um sogenannte Immaterialgรผterrechte. Gemeint sind Rechte an unkรถrperlichen Gรผtern (also etwa im Hinblick auf Verfahren, Prozesse, Dienstleistungen oder Produkte) mit einem eigenstรคndigen Vermรถgenswert. 

Die Bezeichnung als Schutzrechte rรผhrt auch daher, dass sie dem Rechteinhaber entsprechende Rechte durch Ansprรผche auf Auskunft, Unterlassung oder Schadenersatz in ihrem Umfang gewรคhren. 

Ein Erfinder erhรคlt durch dieses Recht einen Vorteil, indem er durch ein vorรผbergehendes Monopol eine herausragende Stellung am Markt erwerben kann. Dieser herausgehobenen Stellung kommt eine besondere Bedeutung zu. Ohne Existenz geistiger Schutzrechte wรคren geistige Leistungen im groรŸen Umfang ungeschรผtzt, da der Grundsatz der Nachahmungsfreiheit sonst griffe. Ein Erfinder kรถnnte sich gegen die unbefugte Nutzung nicht zur Wehr setzen. Es blieb ihm auch eine Entschรคdigung fรผr die unbefugte Nutzung versagt.

Welche gewerblichen Schutzrechte gibt es? 

Christian Kuss: In Anknรผpfung an das zu schรผtzende Gut existieren eine Vielzahl von Schutzrechten in den unterschiedlichsten Formen. 

Zunรคchst gibt es Schutzrechte, die beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder einer vergleichbaren Institution angemeldet werden mรผssen, damit das Recht (und damit der Schutz) entsteht. Vor dem DPMA lassen sich durch Anmeldung das Patent-, das Gebrauchsmuster, das Design-, das Kennzeichen- und das Markenrecht schรผtzen. 

Die genannten gewerblichen Schutzrechte unterscheiden sich untereinander erheblich in Schutzgegenstand, Schutzdauer, Schutzbeginn und Schutzfรคhigkeit.

Rechtsanwalt Christian Kuss

So schรผtzen das Patentrecht und das Gebrauchsmusterrecht die technischen Erfindungen, etwa Gegenstรคnde, Stoffe und Verfahren. Das Designrecht hat zum Gegenstand den Schutz des Designs von Produkten. Das Markenrecht kennzeichnet Waren und Dienstleistungen als einer bestimmten Marke sowie deren Wertigkeit zugehรถrig. 

Daneben gibt es Schutzrechte, die ohne eine Anmeldung mit der Schรถpfung eines Werks entstehen. Hierzu zรคhlt vor allem das Urheberrecht, dass das Werk eines Kรผnstlers als persรถnliche, geistige Schรถpfung schรผtzt. Neben Musik, Bildern und Texten fallen hierunter aber z.B. auch Computerprogramme, Datenbanken, Computerspiele und Filme. 

Das Namensrecht sowie das Recht am eigenen Bild schรผtzen die Ausprรคgungen des allgemeinen Persรถnlichkeitsrecht einer Person, die รผber die Nutzung und Verwertung ihrer Person selbst entscheiden kรถnnen soll. 

Gibt es besondere Schutzrechte bei IoT Produkten?

Christian Kuss: Neben den oben skizzierten geistigen Schutzrechten besteht kein besonderer zusรคtzlicher Schutz fรผr IoT Produkte im Sinne eines IoT-Schutzrechtes. 

Aktuell wird viel รผber ein sogenanntes Dateneigentum diskutiert. Dabei geht es um die Frage, ob Daten einer bestimmten Person zugeordnet werden sollen, die dann eine monopolartige Stellung in Hinblick auf diese Daten erhรคlt. Im aktuellen Recht existiert ein solches Recht nicht. Da Daten aber zunehmend an wirtschaftlicher Bedeutung gewinnen, wird dieses Thema stark diskutiert. Unabhรคngig von dem Dateneigentum kรถnnen an Daten im Einzelfall aber gewerbliche Schutzrechte bestehen. Zudem ist hรคufig an das Datenschutzrecht zu denken, wenn die Daten personenbezogenen sind. 

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Christian Kuss: Ein geistiges Schutzrecht kann in Abhรคngigkeit von seinem Charakter auch Kosten erzeugen. Eine abschlieรŸende Aufzรคhlung dรผrfte angesichts der Vielgestaltigkeit potenzieller Kosten nicht mรถglich sein, sondern nur eine Angabe der gรคngigen Kosten. 

Die Kosten variieren zunรคchst je nach Schutzrecht stark und lassen sich grob in solche fรผr eintragungsfรคhige und nicht eintragungsfรคhige Schutzrechte unterteilen. 

Nicht eintragungsfรคhige Schutzrechte wie das Urheberrecht erzeugen keine zusรคtzlichen Kosten bei der Entstehung, sondern allenfalls im Falle einer prozessualen Verfolgung und Durchsetzung des Urheberrechts. 

Eintragungsfรคhige Schutzrechte erzeugen auch bereits bei der Eintragung Kosten. So fallen fรผr die Anmeldung von Markenrechten, Patentrechten und Gebrauchsmustern Anmeldegebรผhren und gegebenenfalls Recherchegebรผhren an. Neben den reinen Anmeldegebรผhren fallen regelmรครŸig im Vorfeld Kosten fรผr die Recherche an, ob bereits Marken bzw. Patente existieren. Im Rahmen der Recherche wird festgestellt, ob es รœberschneidungen mit bestehenden geistigen Schutzrechten gibt, die eine Anmeldung verhindern. Zusรคtzlich sind bei komplexeren Anmeldungen potenzielle Rechtsanwalts- und Patentanwaltsgebรผhren einzubeziehen, da insbesondere Patentschriften bis ins Detail stimmig sein mรผssen, um den Umfang des geschรผtzten Gegenstands prรคzise bestimmen zu kรถnnen. Fรผr eine erfolgreiche Anmeldung kann gerade die Bestimmbarkeit des Gegenstands ein maรŸgeblicher Faktor sein. 

Eine erfolgreiche Anmeldung bedeutet dann aber nicht zwangslรคufig das Ende mรถglicher Kosten. So kann etwa nach Anmeldung und Eintragung bei Erhebung eines Widerspruchs gegen die Eintragung eines anderen Patents eine Widerspruchsgebรผhr in Hรถhe von 250,00 Euro fรคllig werden. Im รœbrigen kรถnnen fรผr einen fortdauernden Schutz laufende Kosten anfallen, wie etwa jรคhrlich anfallende Gebรผhren fรผr den Patentschutz.

Welche weiteren Punkte muss man im Rahmen der IoT Produktentwicklung รผber Schutzrechte wissen?

Christian Kuss: Zunรคchst ist zu beachten, ob etwaige eingebrachte Materialien durch Schutzrechte von Dritten geschรผtzt sind. Zum Beispiel besteht hรคufig der Irrglaube, dass sogenannte OpenSource-Software kostenfrei verwendet und in eigene Produkte implementiert werden darf. Hier besteht ein erhebliches Risiko, gegen die Lizenzbedingungen zu verstoรŸen. Wenn man das zu entwickelnde Produkt kommerziell vermarkten will, muss man ganz besonders vorsichtig sein, wenn man OpenSource-Software einsetzt. 

Sogenannte Copyleft-Klauseln sorgen dafรผr, dass Software, die eine Weiterentwicklung von OpenSource-Software ist, ebenfalls zu einer OpenSource-Software wird. Eine kommerzielle Vermarktung scheidet dann aus. Zudem gelten Schutzrechte in der Regel nicht unendlich, sondern laufen irgendwann ab. Daneben gibt es zahlreiche Einzelfragen, die man beachten muss, die sich hier aber nicht pauschal beantworten lassen.

Wir unterstรผtzen Dich bei Deiner IoT Produktentwicklung

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